Onlinewachen der Polizeien in Deutschland

Erklärung zur Barrierefreiheit

Information über die Zugänglichkeit des Portals und der Services

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter onlinewache.polizei.de veröffentlichte Webportal. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, diese Website und die angebotenen Online-Formulare gemäß § 12 BGG  barrierefrei zugänglich zu machen – unabhängig von dem für den Zugang genutzten Gerät.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Oktober 2023 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV 2.0  weitestgehend vereinbar. Die Einschätzung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung auf Basis des BIK BITV-Tests , einem Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549 . Die Anwendung HybridForms , die für den Großteil der Online-Formulare eingesetzt wird, wurde von externen Experten auf Barrierefreiheit geprüft.

Die fachlichen Informationen auf dem Portal und in den Online-Formularen werden in einer möglichst einfachen und verständlichen Sprache angeboten. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte optimal möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Informationen zu den allgemeinen Inhalten des Portals in Leichter Sprache werden derzeit erstellt und stehen in Kürze auf dem Portal zur Verfügung.

Feedback und Kontaktangaben

Über den folgenden Kontakt können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen melden und Informationen über Inhalte einholen, die derzeit nicht barrierefrei zugänglich oder von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind: IM-REFD3@polizei.slpol.de.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, können Sie bei der www.schlichtungsstelle-bgg.de  einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem BGG  stellen.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.