Personen mit politischen Mandaten (z.B. Abgeordnete in Kommunen, Kreisen oder Ländern), Mitarbeitende in Behörden, politischen Organisationen und Bildungseinrichtungen sowie Einsatzkräfte (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienste) sind immer wieder Drohungen oder Beleidigungen ausgesetzt. Anzeigen, Hinweise und Verdachtsmeldungen sind eine wichtige Grundlage für die effektive Bekämpfung dieser Form der Kriminalität.
Wichtig: Solche Handlungen müssen nicht vollständig ausgeführt worden sein – auch der Versuch ist strafbar. Es muss kein konkreter Schaden entstanden sein.
Hinweis bei Gewaltanwendung: Wurde im Zusammenhang mit der Straftat Gewalt angewendet (z.B. durch körperliche Angriffe), wenden Sie sich bitte umgehend direkt an die Polizei – entweder persönlich oder über den Notruf 110. Die Onlinewache ist in solchen Fällen nicht geeignet, da eine sofortige Verfolgung und Spurensicherung erforderlich sein kann.
Sie möchten eine andere Straftat anzeigen? Dann wählen Sie bitte ein entsprechendes Formular auf der Übersichtsseite aus.
Wichtig: Solche Handlungen müssen nicht vollständig ausgeführt worden sein – auch der Versuch ist strafbar. Es muss kein konkreter Schaden entstanden sein.
Hinweis bei Gewaltanwendung: Wurde im Zusammenhang mit der Straftat Gewalt angewendet (z.B. durch körperliche Angriffe), wenden Sie sich bitte umgehend direkt an die Polizei – entweder persönlich oder über den Notruf 110. Die Onlinewache ist in solchen Fällen nicht geeignet, da eine sofortige Verfolgung und Spurensicherung erforderlich sein kann.
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